Bei der Maßnahme „HBG“ gelten Flächen als „Artenreiches Grünland“ wenn dort mindestens fünf Pflanzenarten aus der Kennartenliste mit 48 Pflanzenarten regelmäßig verteilt vorkommen. Ab 2025 kann diese Zuschlag „Artenreiches Grünland“ auch auf Flächen mit einer Hangneigung über 18% beantragt werden – bisher war das nur auf Flächen mit einer Hangneigung unter 18% möglich!
Inhalt: Erhebung und Dokumentation der Kennarten für „Artenreiches Grünland“, Erkennungsmerkmale und Beschreibung der Pflanzenarten.
Kursdauer: | 3,5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Grünlandbetriebe |
Kursbeitrag: |
Teilnahmebeitrag kostenlos |
Fachbereich: | Pflanzenbau |