Vegane und vegetarische Ernährung liegt im Trend. Die immer größere Nachfrage nach Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs hat auch vor der Buschenschank-Tür nicht haltgemacht.
Fleischlose und vegane Alternativen auf der Speisekarte werden von den Gästen nachgefragt und gerne auch von „Fleischessern“ ausprobiert. Um dem gerecht zu werden, bietet dieser Kurs Ideen zur Ergänzung des traditionellen Speisenangebots mit veganen und vegetarischen Köstlichkeiten.
Die Zubereitung muss dabei nicht kompliziert und aufwändig sein. Um das zu zeigen, werden im Kurs verschiedene, einfache Rezepte mit heimischen, landwirtschaftlichen Zutaten gemeinsam zubereitet, angerichtet, garniert und im Anschluss verspeist.
Die benötigten Lebensmittel und eine Seminarunterlage mit Rezepten sind im Kursbeitrag inkludiert.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
---|---|
Zielgruppe: | Buschenschänker:innen |
Kursbeitrag: |
76,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
208,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert 70,00 € Teilnahmebeitrag gefördert, TH Mitglied Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
|
Fachbereich: | Dienstleistungen |
Mitzubringen: | Schürze, ev. Geschirr zum Mitnachhausenehmen übrig gebliebener Speisen |
Ort: | Krems an der Donau |
---|---|
Beginn: | 12.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
12.03.2025, 14:00 Uhr |
Örtlichkeit: | BBK Krems, Sigleithenstraße 50, 3500 Krems an der Donau |
Kursnummer: | 3-0088200 |
Trainer:in: | Petra Regner-Haindl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Ort: | Hollabrunn |
---|---|
Beginn: | 17.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
17.03.2025, 14:00 Uhr |
Örtlichkeit: | BBK Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn |
Kursnummer: | 3-0088201 |
Trainer:in: | Petra Regner-Haindl |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |