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Tierwohl in der Bio-Ziegenhaltung

Ziegen, die sich wohlfühlen und gesund sind, bringen entsprechende Leistungen und damit auch gutes Geld. Damit Sie noch rascher die Probleme Ihrer Ziegen erkennen können, zeigt Ihnen dieses Seminar die wichtigsten kritischen Bereiche in der Theorie und auch direkt im Stall. Sie erfahren wirksame Maßnahmen, die Sie selbst zur Verbesserung des Tierwohls ergreifen können. Und: Für die Teilnahme an gewissen Vermarktungsprogrammen ist die Selbstevaluierung zum Tierwohl mittlerweile Voraussetzung geworden. Sie erhalten eine Einschulung in den Leitfaden "Tierwohl Ziegen" und in die Checkliste "Selbstevaluierung Tierwohl" der BIO AUSTRIA.

Kursdauer: 6 Einheiten
Zielgruppe:

Bio-ZiegenhalterInnen

Kursbeitrag: € 20,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 60,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
€ 15,00 Teilnehmerbeitrag BIO AUSTRIA Mitglied
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 4 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO, 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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