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Lehrgang "Von der Einsteigerin zur Insiderin"

Für Frauen, die aus nichtbäuerlichen Familien stammen oder sich beruflich vorerst anders orientiert haben, ist die neue Situation am Lebensort und Arbeitsplatz Bauernhof oft herausfordernd. Laut der letzten Bäuerinnenstudie (2016) werden Bauernhöfe fast doppelt so oft an einen Sohn übergeben wie an eine Tochter. Daher sind es überwiegend Frauen, die erst ihre Rolle in einem bestehenden Betrieb finden müssen.

Der Lehrgang „Von der Einsteigerin zur Insiderin“ wendet sich an junge und junggebliebene Frauen, die in bäuerliche Familienbetriebe einsteigen und soll dazu beitragen, sich mehr Wissen rund um das Leben und Arbeiten am Bauernhof anzueignen, sich dadurch sicherer zu fühlen und mitreden und mitentscheiden zu können. Der Lehrgang ersetzt keine landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung.

Die Module, welche hauptsächlich abends oder an Freitagen stattfinden, geben einen oberflächlichen Einblick in die vielfältigen Themen rund um landwirtschaftliche Betriebe. Einerseits werden Fachthemen beleuchtet wie z.B. agrarwirtschaftliche und agrarpolitische Informationen, rechtliche Grundlagen wie sozial- und steuerrechtliche Themen, Hofübergabe, Erbrecht sowie häusliche Nebenbeschäftigung, oder auch betriebswirtschaftliche Überlegungen. Andererseits werden auch zwischenmenschliche Themen in den Fokus gerückt, die den Teilnehmerinnen dabei helfen sollen, deren Rolle im Betrieb zu finden und persönlich gestärkt aus dem Lehrgang zu gehen. Abgerundet wird der Lehrgang durch einen Praxistag und einen Partnertag. Für den Praxistag werden die Themen am ersten Kurstag gemeinsam ausgewählt. Beim Modul „Betriebe partnerschaftlich gestalten“ werden die Teilnehmerinnen gemeinsam mit ihren Partnern dazu angeregt, sich Gedanken über eine zukünftige Ausrichtung ihres Betriebes zu machen.

Kursdauer: 43 Einheiten
Zielgruppe:

Neueinsteigerinnen, potentielle Hofübernehmerinnen, Partnerinnen von (künftigen) Betriebsführer:innen

Kursbeitrag: 450,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
1.500,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Unternehmensführung

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