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Green Care Schnupperseminar

Sie bewirtschaften einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und interessieren sich für Green Care als Einkommensalternative? Dieser Schnuppertag bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über die grundlegenden Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Angebotsformen für Green Care zu informieren. Außerdem werden Unterstützungsangebote für BäuerInnen, die in diesen Bereich einsteigen möchten, vorgestellt und Sie können einen erfolgreichen Green Care-Betrieb vor Ort kennen lernen.

Am Ende des Kurses können Sie dann besser abschätzen, ob Green Care das Richtige für Sie und Ihren Betrieb sein kann.

Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: Aktive Bäuerinnen und Bauern, die sich für Green Care als Einkommensalternative interessieren
Kursbeitrag: € 20,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 81,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
€ 15,00 Teilnehmerbeitrag gefördert für jede weitere Person eines Betriebes
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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