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Futternutzung von Zwischenfrüchten - Pflanzenbauliche Aspekte

Die Futternutzung von Zwischenfrüchten in Form von Beweidung oder auch Schnittnutzung ist eine Möglichkeit, eine optimale Versorgung der Tiere mit energiereichen Kulturpflanzen zu gewährleisten - auch wenn die Sommer heiß und trocken sind. Dabei kann u.a. Mob Grazing zur Anwendung kommen. Bei diesem Seminar erfahren sie, wie man das System Koppelweide ideal mit der Futternutzung von Zwischenfrüchten kombiniert und worauf man bei der Umsetzung, auch aus pflanzenbaulicher Sicht achten sollte. Abgerundet wird das Seminar durch eine Betriebsexkursion.

Termin und Ort wird im Zuge des Webinars bekannt gegeben.

Kursdauer: 6 Einheiten
Zielgruppe: tierhaltende Betriebe
Kursbeitrag: 40,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
70,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
35,00 € Teilnahmebeitrag BIO AUSRIA Mitglied
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 3 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO, 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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