Für den pflanzenbaulichen Erfolg im Bio-Ackerbau ist das Denken in Netzwerken unerlässlich. Im Zentrum dieses Netzwerks an Maßnahmen steht die standortangepasste Fruchtfolgegestaltung. In diesem Sinne werden im Seminar unter Einbeziehung neuer Praxisforschungsergebnisse kompakte, praxisnahe Informationen aufbereitet: Grundregeln der Fruchtfolgegestaltung im Biomarktfruchtbau. Vorbeugende Beikrautregulierung über die Fruchtfolge. Realistische Möglichkeiten und Grenzen der Nährstoffbereitstellung über die Fruchtfolge. Rolle von Begrünungen in Biofruchtfolgen. Einbindung von ÖPUL-maßnahmen in die Fruchtfolgeplanung. Einfache Kontrolltools für die Fruchtfolgeplanung.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
75,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Biologische Wirtschaftsweise |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO |