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Bodenpraktiker Treffen 2024

Programm

08:30 Willkommen in der BFA (Zusammenkommen bei Kaffee und Kuchen)

09:00 Begrüßung (BFA, BA, LFI)

09:10 Bodenpraktiker Lehrgang – Rückblick auf Anfänge und Entwicklung (R. Votzi, W. Hartl)

09:30 "Wir sind Boden" (M. Grassberger) Wie Mikrobiom, Biodiversität, Umwelt und Ernährung unsere Gesundheit bestimmen“

11:00 Diskussion (Moderation W. Hartl)

13:00 Mittagessen im Staudigl´s Uferhaus Stüberl

(Lobaustraße 85, 2301 Groß Enzersdorf)

weiter im Uferhaus:

14:00 Berichte: Anwendung der Bodenpraktiker Werkzeuge in der Praxis

­ Bodenbearbeitungsgänge optimieren mithilfe der Nmin-Bestimmung (K. Strohmayr)

­ Wasser im Feld halten durch gezieltes Tiefenwurzelwachstum (M. Herzog)

­ Das betriebseigene Bodenbuch als Beginn der Reise (F. Buresch)

­ Etablierung von Spezialkulturen im Obstbau (A. Seeland)

Bodenständige Erfahrungen aus Beratung und Weiterbildung (H. Wutte)

15:30 Kohlenstoff im Boden speichern: Was braucht es dafür? (C. Reithofer) Ein Überblick jüngster Forschungsergebnisse zum Zusammenspiel von Organik, Wurzeln, Bodenleben und Bodenmatrix. Diskussion praxistauglicher Techniken.

16:30 gemeinsamer Ausklang

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe:

Absolvent:innen des Zertifikatslehrgangs Bodenpraktiker

Kursbeitrag: 65,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
130,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 4 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO

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