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Arbeitskreis Schweinehaltung - Schweinemast

Als schweinehaltender Betrieb legen Sie Wert darauf, fachlich auf dem aktuellen Stand zu sein. Außerdem ist Ihnen der Überblick über produktionstechnische und ökonomischen Kennzahlen Ihres Betriebes wichtig, um die eigene betriebliche Situation einschätzen und den Betriebszweig Schweinehaltung weiterentwickeln zu können.

Die Teilnahme an den Arbeitskreisen Schweinehaltung bietet:
• Ein umfangreiches Fachprogramm mit aktuellen Informationen, das auf Ihre Fragen zugeschnitten ist (4-6 Termine pro Jahr)
• Regelmäßiger Newsletter
• Untersuchungsaktionen, z.B. für Futter
• Die Auswertung von Kennzahlen Ihres Betriebes, die daraus resultierende Analyse und den Vergleich der Kennzahlen mit anderen Betrieben im Arbeitskreis: Mast- und Schlachtdatenauswertung, Sauenplaneranalyse, Erlöse und Kosten in der Ferkelproduktion und Schweinemast
• Stärken-Schwächen-Analyse Ihres Betriebs
• Die Erarbeitung von Optimierungsschritten von der Rationsoptimierung bis zur Arbeitswirtschaft
• Einen intensiven Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen und Beratern
Kursdauer: 15 Einheiten
Zielgruppe: SchweinehalterInnen
Kursbeitrag: 85,00 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr gefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Tierhaltung

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