Beim Vorbereitungslehrgang erwartet Sie eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung in den Fachbereichen Milchproduktion, Milchverarbeitung inkl. Käseproduktion, milchwirtschaftliche Mikrobiologie und Hygiene, Werkstoff und Maschinenkunde und agrarische Basiskompetenzen. Diese Ausbildungsform umfasst 300 Stunden, wovon ca. 40 Stunden auf Blended Learning Einheiten (Selbststudium) entfallen. Abschluss ist die Facharbeiter:innenprüfung im Beruf Molkerei- & Käsereiwirtschaft. Der Abschluss dient als Grundqualifikation bei landwirtschaftlichen Förderungen und ermöglicht den Antritt zur gewerbliche Lehrabschlussprüfung des/der Milchtechnolog:in.
Der Lehrgang umfasst auch Zertifikate, wie den/die TGD-Arzneimittelanwender:in und den EU-Befähigungsnachweis für Tiertransporte.
Anrechnung: Für vorhandene gleich- oder höherwertige Berufsausbildungen besteht die Möglichkeit zu Anrechnungen.
Für eine vollständige Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang senden Sie bitte zusätzlich zur digitalen Anmeldung folgende Dateien an lfa@lk-noe.at
Formular Praxisbestätigung & Formular Antrag auf Prüfungszulassung
Kursdauer: | 300 Einheiten |
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Zielgruppe: | Betriebsführer:innen und zukünftige Hofübernehmer:innen, die sich auf Milchverarbeitung und Käseproduktion spezialisieren. |
Kursbeitrag: |
1.350,00 € Teilnahmebeitrag LFA gefördert
2.500,00 € Teilnahmebeitrag LFA ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Beruf und Ausbildung |
Ort: | Wieselburg an der Erlauf |
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Beginn: | 20.10.2025, 08:00 Uhr |
Ende: |
20.03.2026, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | LMTZ Lebensmitteltechnologisches Zentrum, Weinzierl 1, 3250 Wieselburg an der Erlauf |
Information: | Julia Schölnhammer, Tel 05 0259 26405, julia.schoelnhammer@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0087192 |
Veranstalter: | Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer |
Mitveranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26405 |
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julia.schoelnhammer@lk-noe.at |