Beim Vorbereitungslehrgang erwartet die Teilnehmer:innen eine fundierte, theoretische Ausbildung in den Fachbereichen Pflanzenbau, Feldgemüsebau, Landtechnik und agrarische Basiskompetenzen. Diese kompakte Ausbildungsform im Umfang von 240 h ist in Blockwochen organisiert und bietet eine ideale Lernvorbereitung für die anschließende Facharbeiter:innenprüfung und künftige Betriebsführung. Der Facharbeiter:innenbrief ermöglicht zudem die Beantragung des NÖ-Pflanzenschutzsachkundeausweis.
Voraussetzung für die Aufnahme zum Lehrgang:
- Positive Absolvierung eines Aufnahmegespräches
Dieser Lehrgang enthält keinen bis wenig praktischen Unterricht, da die praktischen Fertigkeiten Voraussetzung für die Aufnahme zu dem Lehrgang sind. Im Rahmen eines Aufnahmegespräches wird festgestellt, ob die Interessent:innen die entsprechende Berufserfahrung für die Teilnahme mitbringen.
Zur Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung: Webinar: Info-Veranstaltung Facharbeiter:in Feldgemüsebau Online
Kursdauer: | 240 Einheiten |
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Zielgruppe: | Betriebsführer:innen und zukünftige Hofübernehmer:innen, die bereits Berufserfahrung aufweisen können |
Kursbeitrag: |
1.050,00 € Teilnahmebeitrag LFA gefördert
1.750,00 € Teilnahmebeitrag LFA ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
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Fachbereich: | Beruf und Ausbildung |
Ort: | Obersiebenbrunn (Gänserndorf) |
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Beginn: | 27.10.2025, 08:00 Uhr |
Ende: |
06.03.2026, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | Landwirtschaftliche Fachschule Obersiebenbrunn, Feldhofstraße 6, 2283 Obersiebenbrunn |
Information: | Julia Schölnhammer, Tel 05 0259 26405, julia.schoelnhammer@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0090387 |
Veranstalter: | Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer |
Mitveranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26405 |
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julia.schoelnhammer@lk-noe.at |