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Stallumbau - vom Anbindestall zum Laufstall: Der Weg zur Umsetzung im Rahmen der neuen Bio-Verordnung

Die Anforderungen an einen Rinderstall sind groß und ändern sich von Zeit zu Zeit. Der Trend geht weg vom Anbindestall hin zum Laufstall und stellt viele Biobäuerinnen und Biobauern vor die Entscheidung: umbauen oder neu bauen? In der Praxis gibt es viele gute Ideen. Kombiniert mit den gesetzlichen Vorgaben und den eigenen Vorstellungen kann die beste Lösung gefunden werden.

Die KursteilnehmerInnen lernen in dem Seminar praxistaugliche Stallbaulösungen kennen, können Kosten einschätzen, zudem werden Möglichkeiten für den eigenen Betrieb überlegt.

Kursdauer: 7 Einheiten
Zielgruppe: Bio-Rinderhalter
Kursbeitrag: 60,00 € Teilnehmerbeitrag gefördert
120,00 € Teilnehmerbeitrag ungefördert
55,00 € Teilnehmerbeitrag BIO AUSTRIA Mitglied
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Mitzubringen:

saubere Stallkleidung, Schreibzeug

Anrechnung: 3 Stunde(n) für ÖPUL23-BIO, 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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