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Recht: Aktuelles zum Kindergeld

Recht: Aktuelles zum Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld DB Gebiet Zwettl

Du möchtest dich darüber informieren,

* wie es bei der SVS mit dem Wochengeld aussieht,
* welche Kinderbetreuungsgeldvariante für dich am besten ist,
* wie es mit der Zuverdienstgrenze aussieht,
* was du beachten musst, wenn du neben deiner Tätigkeit in der Landwirtschaft einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen willst,
* welche Vorteile es gibt, wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Kursdauer: 1 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen und Fraune im ländlichen Raum, bei denen diese Themen in Zukunft relevant werden könnten. Auch für Funktionärinnen und Multiplikatorinnen interessant, die Informationen zu diesen Themen weitergeben können.
Kursbeitrag: 20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
40,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 23-27

Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
    Die von LFI und LFA gemeinsam angebotenen Vorbereitungslehrgänge für die Prüfung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin und zum Meister bzw. zur Meisterin können gefördert werden. Eine Förderung von schulischen Aktivitäten ist dabei nicht möglich. 
     
  • Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
    Sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende und unternehmerische Kurse können gefördert werden. Auf förderbare Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote  wird im Online-Kursangebot hingewiesen. 
     
  • spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
    Vom Bundesministerium anerkannte Lehrgänge haben eine höhere Relevanz in der Förderung. Eine Übersicht aller Zertifikatslehrgänge finden Sie unter: Zertifikatslehrgänge | LFI Niederösterreich 
     
  • Arbeitskreise
    Weiterbildungen für Mitglieder von Arbeitskreisen werden mit besonderer Intensität gefördert. Mehr Infos zu den Arbeitskreisen finden Sie unter: Arbeitskreise - Betriebszweigauswertung | LFI Niederösterreich
Wer kann gefördert werden?

Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.).

Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.
Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.

Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden?

Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:

  • Bewusstseinsbildung
    In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder“ werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Öffentlichkeit sowie speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch die Seminarbäuerinnen und Schule am Bauernhof gemeinsam mit dem LFI und der LK NÖ.
    Erlebnis Bauernhof - Erlebtes ist Erlerntes, das bleibt! - Erlebnisbauernhof-noe 
     
  • Fort- und Weiterbildung
    Einzelne Weiterbildungen für die Zielgruppe der Vortragenden und Pädagoginnen können aus der Maßnahme unterstützt werden.
Wer kann gefördert werden?

Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.

LFI Niederösterreich

Telefon: 05 0259 26100
E-Mail: lfi@lk-noe.at

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Fachbereich: Persönlichkeit & Kreativität, Unternehmensführung

1 verfügbarer Termin

24.11.2026, 18:50 Uhr
99 freie Plätze
Online Seminarraum

Ort: Online Seminarraum
Beginn: 24.11.2026, 18:50 Uhr
Ende: 24.11.2026, 19:50 Uhr
Örtlichkeit: zu Hause am PC, Online Seminarraum
Information: Erika Hofstetter,
Tel 0664 9740996,
farm.hofstetter@gmail.com
Kursnummer: 3-0096633
Trainer:in: Mag. Christine Habertheuer
Veranstalter: LFI Niederösterreich
Mitveranstalter: Die Bäuerinnen im Gebiet Zwettl
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ANSPRECHPERSON

Erika Hofstetter
Telefon 0664 9740996
E-Mail farm.hofstetter@gmail.com

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Ende: 24.11.2026, 19:50 Uhr
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Information: Erika Hofstetter,
Tel 0664 9740996,
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Veranstalter: LFI Niederösterreich
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