Bei der Einschulung können alle Seminarbäuerinnen ihr Theorie- und Praxiswissen zum jeweiligen Thema erweitern. Nach der Absolvierung der Weiterbildung sind sie befähigt, den jeweiligen Kurs anzubieten und das Wissen an Interessierte weiterzugeben.
Achtung: Voraussetzung damit du als Seminarbäuerin den Milchverarbeitungskurs anbieten kannst, ist der einfache Zugang zu Rohmilch bzw. zu nicht homogenisierter Milch bzw. Milch vom eigenen Hof.
Die Anmeldebestätigung bestätigt nur den Eingang der Anmeldung, die fixe Zusage erfolgt vom Komm & koch Team schriftlich spätestens 2 Wochen vor den Einschulungen.
Milch ist ein echtes Allround-Talent! Aus ihr lassen sich mit wenig Aufwand viele köstliche Produkte zu Hause herstellen – zum Beispiel Joghurt, Topfen, Grillkäse oder Mozzarella. In dieser Einschulung zeigen dir unsere Trainerinnen Ing. Birgit Plank MA, BEd und Ing. Maria Resch BEd Schritt für Schritt, wie du diese Köstlichkeiten selbst zubereiten kannst. Mit einfachen Rezepten und vielen praktischen Tipps gelingt es mühelos. Ganz nebenbei erfährst du auch, was es mit Lab und Milchsäurebakterien auf sich hat und warum sie so wichtig für die Milchverarbeitung sind.
| Kursdauer: | 8 Einheiten |
|---|---|
| Zielgruppe: | Seminarbäuerinnen, die den ZLG Seminarbäuerin erfolgreich abgeschlossen haben. |
| Kursbeitrag: |
90,00 € Teilnahmebeitrag gefördert NUR für AKTIVE Kursleiterinnen
180,00 € Teilnahmebeitrag gefördert 610,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at ![]() |
|
| Fachbereich: | Gesundheit und Ernährung |
| Mitzubringen: | Bitte das rote Seminarbäuerinnen-Poloshirt und Seminarbäuerinnen-Schürze oder die rote Kochjacke anziehen. |
| Ort: | St. Pölten (Sankt Pölten) |
|---|---|
| Beginn: | 09.04.2026, 08:00 Uhr |
| Ende: |
09.04.2026, 17:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten |
| Information: | Elisabeth Heidegger, Tel 05 0259 28204, elisabeth.heidegger@lk-noe.at |
| Kursnummer: | 3-0094834 |
| Trainer:in: | Ing. Maria Theresa Resch Birgit Plank |
| Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
| Mitveranstalter: | LK NÖ 8.2 Gesellschaftsdialog |
| Telefon | 05 0259 28204 |
|---|---|
| elisabeth.heidegger@lk-noe.at |