• Grundsätzliches zur Anmeldung, Abmeldung und Abrechnung
• Aufgaben des Dienstgebers und Ansprüche des Dienstnehmers im Überblick
• Grundsätze für die Lohnverrechnung
• Spezielle Fragen beim Buschenschank: Freiwillige Mitarbeit – Grenzen und Merkmale, Handhabung bei familieneigenen Dienstnehmern, fallweise Beschäftigung
• Weiterführende Bildungs- und Beratungsangebote
Kursdauer: | 3 Einheiten |
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Zielgruppe: | Bäuerliche Buschenschänker:innen, die Fremdarbeitskräfte beschäftigen möchten und keine oder wenig Erfahrung damit haben. Dieser Kurs ist nicht für Lohnverrechner gedacht, Teilnahme nur mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer möglich! |
Kursbeitrag: |
30,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
80,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
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Fachbereich: | Dienstleistungen |
Mitzubringen: | Teilnahme nur mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer möglich. |
Ort: | Online Seminarraum |
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Beginn: | 20.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
20.03.2025, 12:00 Uhr |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, Online Seminarraum |
Information: | Christine Haghofer, Tel 05 0259 26107, christine.haghofer@lk-noe.at |
Kursnummer: | 3-0088091 |
Trainer:in: | Mag. Wolfgang Dobritzhofer |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
Telefon | 05 0259 26107 |
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christine.haghofer@lk-noe.at |