Inhalte:
Der Kurs besteht aus 2 Halbtagen.
Erster Halbtag:
• Unternehmensführung und betriebswirtschaftliche Grundlagen für Green Care-Betriebe
• Preiskalkulation – Grundlagen und Beispiel-Kalkulationen
• Notwendige Daten für die eigene Kalkulation (Hausübung)
• Weitere Finanzierungsquellen von Green Care Angeboten – Fördermöglichkeiten; alternative Finanzierungsformen anhand von betrieblichen Beispielen
Zweiter Halbtag:
• Fertigstellung und Besprechung der Kalkulationen
Im Kursbeitrag inkludiert ist eine Kalkulationshilfe (Excel), mit der Sie weitere Anpassungen vornehmen können.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
---|---|
Zielgruppe: | Green Care-Höfe, die ein bestehendes Angebot auf Wirtschaftlichkeit überprüfen oder ihre Angebotspalette erweitern und den Preis für das neue Angebot kalkulieren möchten. |
Kursbeitrag: |
149,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
397,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert Bildungsförderung LE 23-27 |
Bildungsförderung der ländlichen Entwicklung LE 23-27Welche Weiterbildungen können gefördert werden?Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-02 können folgende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden:
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann an Bedingungen geknüpft sein (Vorkenntnisse etc.). Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen. Zu beachten ist auch, dass Veranstaltungen nur gefördert werden, wenn mind. 5 förderfähige Personen teilnehmen.Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können gefördert werden? Aus dem Programm für die Ländliche Entwicklung 78-03 können agrar- und forstpädagogische Maßnahmen gefördert werden:
Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden. LFI Niederösterreich Telefon: 05 0259 26100 E-Mail: lfi@lk-noe.at |
|
Fachbereich: | Dienstleistungen |
Ort: | Online Seminarraum |
---|---|
Beginn: | 05.03.2025, 09:00 Uhr |
Ende: |
19.03.2025, 13:00 Uhr |
Örtlichkeit: | zu Hause am PC, Online Seminarraum |
Kursnummer: | 3-0088056 |
Trainer:in: | Dr. Josef Hainfellner |
Veranstalter: | LFI Niederösterreich |
05.03.2025, 09:00 - 13:00 Uhr |
19.03.2025, 09:00 - 13:00 Uhr |