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LQB-Seminar: Gut übergeben - gut zusammenleben

die zwischenmenschliche Seite der Hofübergabe

Was bedeutet es, die Betriebsführung zu übergeben und zu übernehmen?
Was erwarten die ÜbergeberInnen von den ÜbernehmerInnen und umgekehrt?
Das Seminar hilft, die Standpunkte der anderen Generation besser zu verstehen sowie die neue Rolle
(Kompetenzen und Aufgaben) zu finden. Behandelt wird auch die Kommunikations- und Konfliktkultur in der Familie - wie kann sie erkannt und verbessert werden?
Das eintägige Seminar ist für ÜbergeberInnen und ÜbernehmerInnen gedacht und bietet wertvolle Inputs für viele persönliche und zwischenmenschliche Aspekte der Hofübergabe.

Alle Veranstaltungen des Projekts Lebensqualität Bauernhof werden zusätzlich gefördert:

Diese Veranstaltung wird zusätzlich mit dem SVS Gesundheitshunderter unterstützt. Nähere Infos dazu finden Sie unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817066&portal=svsportal sowie unter https://noe.lfi.at/100-euro-unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-weiterbildung-im-lfi-von-der-sozialversicherung-der-selbst%C3%A4ndigen+2500+2746555

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Hofübergeber:innen und Hofübernehmer:innen, Landwirt:innen und deren erwachsenen Kinder und Schwiegerkinder, Menschen, die in bäuerlichen Familienbetrieben leben und gemeinsam arbeiten.
Kursbeitrag: 55,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
265,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Persönlichkeit & Kreativität

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