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Zertifikatslehrgang Tiergestützte Intervention am Bauernhof, Interessentenliste

Der Lehrgangsstart ist für April/Mai 2023 geplant. Wir setzen Sie gerne auf die Interessentenliste, Sie werden dann informiert sobald es konkrete Termine für den Lehrgang gibt.

Die Tiergestützte Intervention (TGI) dient als Überbegriff und teilt sich in die Tiergestützte Aktivität (TGA), Pädagogik (TGP), Soziale Arbeit (TGS) und Therapie (TGT). Der Zertifikatslehrgang „Tiergestützte Intervention am Bauernhof“ ist ein Basislehrgang zur Erlangung grundlegender Kompetenzen, wobei die Tiergestützte Aktivität (TGA) im Mittelpunkt steht, die als Querschnittskompetenz zur Umsetzung von TGI-Maßnahmen dient und somit auch die Basis für Angebote im Bereich der TGP, TGS und TGT darstellt.

Der Zertifikatslehrgang „Tiergestützte Intervention am Bauernhof“ qualifiziert Bäuerinnen und Bauern zur Umsetzung von Angeboten der TGA auf ihren Höfen. Bäuerinnen und Bauern, die zusätzlich über Grundberufe aus dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich verfügen, werden durch diesen Zertifikatslehrgang befähigt, eigenständig TGI-Maßnahmen in den Bereichen TGP, TGS und TGT (je nach Grundberuf) zu entwickeln und umzusetzen.

Ausgangs- und Bezugspunkt des Zertifikatslehrgangs bildet der Bauernhof als einmalige
Umgebung für TGI-Maßnahmen. Die komplexe Struktur eines Hofes mit ihrer Vielfalt an natürlichen Wechselwirkungen, Beziehungen und Kreisläufen nimmt Einfluss auf Ablauf und Effekt von tiergestützten Maßnahmen und eröffnet eine vielfältige Erfahrungswelt, die bewusst in die Entwicklung von TGI-Maßnahmen eingebunden werden kann.

Kursdauer: 204 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerinnen und Bauern mit und ohne Grundberuf aus dem Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich., die Angebote der TGI auf Ihren Höfen umsetzen möchten.

Kursbeitrag: Teilnehmerbeitrag gefördert
Teilnehmerbeitrag ungefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Dienstleistungen
Mitzubringen:

Für die Teilnahme am Lehrgang müssen bestimmte Eingangsvoraussetzungen erfüllt sein (zB Besuch einer Informationsveranstaltung zum Lehrgang).

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