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Zertifikatslehrgang Seminarbäuerin/bauer

Dieser Lehrgang vermittelt persönliche, fachliche und organisatorische Kompetenzen, die bei der Durchführung von Kursen, Vorträgen,… benötigt werden. Seminarbäuerinnen sind Botschafterinnen der heimischen Landwirtschaft.

20 Kurstage von jeweils 8:45 – 16:45 Uhr mit insgesamt: 154 Unterrichtseinheiten.


Inhalte:
- Persönlichkeitsbildung: Stärken und Schwächen des Ichs, positive
Ausstrahlung, Umgang mit anderen Meinungen, ...
- Präsentations- und Vortragstechnik: Aufbau und Gestaltung eines
Vortrages, Durchführung eines Verkaufsgespräches, Gestaltung
eines Verkaufstandes, ...
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen: Richtiges
telefonieren, Werkvertragsregelung, Methoden in der Arbeit mit
Kindern, …
- Fachspezifische Ausbildung: Grundlagen der Ernährung, Produktion
und Verarbeitung der Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe,
Gütesiegel, Sensorik- und Arbeitsunterweisung, Fachexkursion, …
- Grundlagen der Pädagogik, Einschulung der Themen für Schulen,
praktische Übungen.

Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikates:

  • Mind. 18 Jahre alt
  • Bäuerin/Bauer im Haupt- oder Nebenerwerb
  • Bereitschaft Kurse, Einsätze durchzuführen
  • Anwesenheit beim Lehrgang von mind. 80%
  • Erfüllung der Aufgabenstellung
  • Erfolgreicher Abschluss jedes Blocks
  • Durchführung einer Präsentation vor einer Fachjury

Das Ausfüllen des Online-Formulares ist noch keine fixe Anmeldung.

Nachdem das Online-Formular bei uns eingegangen ist erhalten Sie per Mail weitere Schritte, welche für eine garantierte Anmeldung notwendig sind.

Kursdauer: 154 Einheiten
Zielgruppe: Aktive, dynamische Bäuerinnen/Bauern, die bereit sind die
Interessen der Landwirtschaft in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Kursbeitrag: € 1100,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 3110,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
 
Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Organisation

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