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Wie schütze ich meine Privatsphäre als Vermieter:in?

Es gibt sie halt doch auch zwischendurch – Gäste, die ihnen ihre Ressourcen rauben und Nerven kosten.

Sie haben das Gefühl, rund um die Uhr für Ihre Gäste erreichbar sein zu müssen? Ihrem Empfinden nach sind Ihre Gäste immer und überall im Stall / am Hofgelände unterwegs.? Gefühlt sollten Sie oft zur gleichen Zeit auf drei Kirtagen tanzen? ...

Dann machen Sie sich Ihr Leben leichter und beginnen Sie mit dem ersten Schritt und definieren Sie für sich: Was sind meine Grenzen, mein persönlicher Freiraum, mein Wohlfühl-Zustand? Und wie kann ich diesen persönlichen Freiraum so gestalten, dass ich es mir wert bin, diesen klar und deutlich an meine Gäste zu kommunizieren? Ein gesunder "personal space" ist die Voraussetzung, um in meinem Umfeld stark zu sein und stark zu bleiben. In Folge kann der Alltag am Hof mit den Gästen geregelter ablaufen, der Stresspegel sinken und auch das eigene Wohlbefinden steigen.

Auch wenn man seine Gäste ein Stück weit in seinen Räumen und seiner Familie willkommen heißt, ist es eine Geschäftsbeziehung, und diese funktioniert auf Dauer nur, wenn es einen Ausgleich der Interessen gibt.

Sorgen Sie früh genug für ein gesundes Abgrenzen, sowohl räumlich als auch emotional , dann werden Sie in Ihrer Kraft bleiben und langfristig Freude und Erfolg am Vermieten haben!

Nach dem Kurs gibt es die Möglichkeit zur Betriebsbesichtigung „50 Jahre Kerndlerhof“!

Kursdauer: 7 Einheiten
Zielgruppe:

Bäuerliche Vermieter:innen, Privatzimmervermieter:innen

Kursbeitrag: 80,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
140,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
91,00 € Teilnahmebeitrag gefördert für Privat zu Gast Mitglieder
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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