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Webinar: Biodiversität im Weinbau fördern

©  Reinhard Gessl

Der naturnahe Weinbau bietet mit den mehrjährigen Rebanlagen in den Reihen und den begrünten Fahrgassen bereits einen vielfältigen Lebensraum für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. Wie es gelingt, die Biodiversität im Weingarten möglichst gewinnbringend für die Natur und den Betrieb zu unterstützen, ist Inhalt dieses Online-Seminars. Praxisnahe Biodiversitäts- und Weinbauexperten aus der Region Wachau gestalten einen vielfältigen Fortbildungsvormittag.

09:00 DI Reinhard GESSL: Begrüßung, Einleitung

Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL AT

09:10 Mag. Hannes SEEHOFER: Biodiversität im Weinbau fördern

Naturschutzexperte der Welterbe-Region Wachau, Nebenerwerbswinzer und Heurigenwirt

10:30 Dr. DI Andreas HARM: Biodiversität im Weinbau fördern

Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL AT, Bio-Winzer mit Biodiversitätsschwerpunkt, ehem. Berater für Bio-Weinbau der LK NÖ

11:30 GESSL, SEEHOFER. HARM: Fragen und Diskussion

12:00 Ende des Fortbildungsseminars

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe:

Weinbäuerinnen und -bauern, Berater:innen, Fachlehrer:innen und andere Multiplikator:innen

Kursbeitrag: 20,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
Bildungsförderung LE 14-20 Poolprojekte

Bildungsförderung LE 14-20 Poolprojekte

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
 
Die Fördermittel werden von Bund, Länder und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Umwelt und Naturschutz
Anrechnung: 3 Stunde(n) für ÖPUL23-UBB oder BIO-BIODIVERSITÄT

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