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Infotag für Interessent:innen und Neueinsteiger:innen für Schule am Bauernhof

Das Projekt „Schule am Bauernhof“ gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, einen landwirtschaftlichen Betrieb vor Ort kennen zu lernen. Die möglichst frühe Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die vielfältigen Aufgaben der Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung. Das spätere Konsumverhalten wird die Zukunft der Landwirtschaft und die Entwicklung der bäuerlichen Betriebsformen wesentlich mitbestimmen.

Ist es auch Ihnen ein Anliegen, jungen Menschen ein realistisches Bild der Landwirtschaft zu vermitteln? Sie überlegen aber noch, ob „Schule am Bauernhof“ zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt? Dann besuchen Sie diesen Infotag!

Beim Infotag erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen und Chancen für „Schule am Bauernhof“ und lernen einen Schule am Bauernhof-Betrieb vor Ort kennen.

Wenn Sie sich dann entscheiden, auch bei „Schule am Bauernhof“ mitzumachen, vermittelt Ihnen ein 11-tägiger Zertifikatslehrgang das notwendige Rüstzeug, um die Programme für Schulklassen professionell durchführen zu können.

Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen und Bauern, die an "Schule am Bauernhof" interessiert sind und sich näher darüber informieren möchten.
Kursbeitrag: 25,00 € Teilnahmebeitrag gefördert
170,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
40,00 € Teilnahmebeitrag pro Betrieb gefördert
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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