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Drohneneinsatz in der Land- und Forstwirtschaft

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft entwickeln sich stetig weiter. Auch hier stehen Effizienz, die Einsparung von Betriebsmitteln und eine gewisse Arbeitserleichterung im Fokus. Moderne Kameradrohnen in Kombination mit professionellen Softwarelösungen liefern innerhalb kürzerster Zeit eine Fülle an Informationen, welche die Bewirtschaftenden bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.
Anwendungsfälle wie das Ermitteln von Vegetationsindizes der Kulturpflanzen oder das Aufspüren von Unkrautnestern sowie die Rehkitzrettung mittels Wärmebildkamera sind schon gängige Praxis. Darüber hinaus können die großen Ausbringdrohnen, welche mit Tanksystemen zum Streuen, Sprühen und Abwerfen ausgestattet sind, gewisse Arbeiten völlig bodenschonend im Vergleich zu herkömmlichen Zugmaschinen erledigen.
Beispiele hierfür sind die Ausbringung von Zwischenfruchtsaatgut, Schneckenkorn, Nützlingen, Gewächshausschattierung uvm. Diese Informationsveranstaltung der LK und LFI NÖ bietet interessierten Land- und Forstwirt:innen einen Überblick in diese innovative Technologie sowie die praktische Vorführung.
Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: LandwirtInnen, die an der Nutzung dieser neuen Technologie interessiert sind
Kursbeitrag: 35,00 € Teilnahmebeitrag pro Person gefördert (inkl. Kursunterlagen und Pausenverpflegung)
90,00 € Teilnahmebeitrag pro Person ungefördert (inkl. Kursunterlagen und Pausenverpflegung)
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Bauen, Energie, Technik

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