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Die Gesellschaft über Landwirtschaft informieren & begeistern

Ideen für den Alltag, Formate & Tipps die jede:r umsetzen kann SaB-Anerkennung: 4 UE

Ob und wie Landwirtschaft in der Gesellschaft wahrgenommen wird, beeinflusst die Entwicklung der Zukunft der heimischen Betriebe. Der gesellschaftliche Strukturwandel bewirkt, dass Konsument:innen die Kreisläufe der Landwirtschaft & Lebensmittel nicht mehr nebenbei erlernen. Daher sind Bäuerinnen und Bauern heute mehr denn je gefordert, den Dialog mit der Gesellschaft aktiv zu suchen, um ein realistisches Bild der Landwirtschaft zu vermitteln. Bewusste Kommunikation ist hierbei nicht immer mit großem Aufwand verbunden & jede/r kann etwas dazu beitragen! Im Seminar lernen Sie Möglichkeiten des Dialoges für Ihren Alltag kennen. Zudem werden Praxisbeispiel vorgestellt, unter anderem ein Bericht einer/s „Farmfluencers“.

Inhalte:
- Zahlen, Daten, Fakten für den Dialog
- Möglichkeiten, wie jede/r zum Dialog mit der Gesellschaft beitragen kann: Persönliche Gespräche, Soziale Medien nutzten – Wie teile ich etwas?, Gülle-WhatsApp-Gruppe, etc.
- Vorstellung von Methoden & Formaten: Tag der offenen Tür, Ferienspiel, Feldtafeln, etc.
- Best Practice Beispiele
Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen & Bauern
Kursbeitrag: Teilnahmebeitrag kostenlos
Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderung im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.

Fördergegenstände:
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BML anerkannter Bildungsanbieter und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
  • Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die Bewirtschafter:in sowie Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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