Allgemeine Geschäftsbedingungen des LFI Niederösterreich
Anmeldung
Anmeldungen zu Bildungsveranstaltungen haben bis zum angeführten Anmeldeschluss, jedenfalls aber bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn zu erfolgen. Das LFI Niederösterreich (LFI) behält sich vor, zu einzelnen Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen zu definieren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an einer Veranstaltung. Anmeldungen zu Zertifikatslehrgängen erfolgen schriftlich mittels eines offiziellen Anmeldeformulars des LFI. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst mit der seitens des LFI schriftlich oder per E-Mail erteilten Teilnahmezusage. Bei offenen Forderungen des LFI ist eine Anmeldung nicht möglich. Für alle Berufsausbildungskurse (Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Meisterinnen und Meister), die das LFI für die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) abwickelt, gelten für die Anmeldung besondere Bestimmungen, die nachfolgend dargestellt sind:
- Anmeldung für Berufsausbildungskurse
- Prüfungszulassung und Voraussetzung für die Aufnahme in Berufsausbildungskurse
Teilnahmebeitrag
Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben.
Stornobedingungen
Die Anmeldung kann, wenn nicht anders angegeben, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach Ablauf dieser Frist sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Veranstaltung behält sich das LFI die Vorschreibung des gesamten Teilnahmebeitrages als Stornogebühr vor.
Sofern es sich nicht um einen Berufsausbildungskurs handelt entfällt die Stornogebühr, wenn:
Ist eine Teilnahme an live durchgeführten digitalen Weiterbildungen aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Die Anmeldung zu einem Onlinekurs kann, wenn nicht anders angegeben, bis zur Bereitstellung dessen kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach Bereitstellung des Onlinekurses durch Versand der Zugangsdaten zur Lernplattform an die angemeldete Person behält sich das LFI die Vorschreibung des gesamten Teilnahmebeitrages als Stornogebühr vor.
Sofern es sich nicht um einen Berufsausbildungskurs handelt entfällt die Stornogebühr, wenn:
- rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson nominiert wird, welche die Veranstaltung besucht und den Teilnahmebeitrag zahlt (die ursprünglich angemeldete Person bleibt jedoch für den Teilnahmebeitrag haftbar), oder
- ein auf der Homepage des LFI veröffentlichter Termin derselben Veranstaltung gebucht wird, an dem eine Teilnahme noch möglich ist.
Ist eine Teilnahme an live durchgeführten digitalen Weiterbildungen aufgrund technischer Probleme nicht möglich, muss dies dem Veranstalter vor Veranstaltungsende nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Die Anmeldung zu einem Onlinekurs kann, wenn nicht anders angegeben, bis zur Bereitstellung dessen kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung nach Bereitstellung des Onlinekurses durch Versand der Zugangsdaten zur Lernplattform an die angemeldete Person behält sich das LFI die Vorschreibung des gesamten Teilnahmebeitrages als Stornogebühr vor.
Veranstaltungsabsage
Das LFI behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen die geplante Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall oder bei sonstigen Gründen für eine Veranstaltungsabsage (wie z.B. Erkrankung von Vortragenden, höhere Gewalt o.a.) werden bereits eingezahlte Teilnahmebeiträge rückerstattet. Das LFI behält sich weiters Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsformaten (Online statt Präsenz) sowie bei den Vortragenden vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können - abgesehen von der Rückerstattung des Teilnahmebeitrages - keine weiteren Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Haftung
Das LFI übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Kursunterlagen und sonstigen im Rahmen der Veranstaltungen verwendeten Publikationen und haftet auch nicht für die Richtigkeit der von den jeweiligen Vortragenden geäußerten Ansichten, Standpunkte, Rechtsmeinungen etc.
Datenschutz
Alle Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des LFI Niederösterreich.
Schulungsunterlagen, Bild- und Tonaufnahmen
Den Teilnehmenden überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des LFI weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.
Bildaufnahmen und Veröffentlichung
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass bei einzelnen Veranstaltungen Fotografien und/oder Filme erstellt werden und zum Zwecke der Nachberichterstattung in regionalen Medien sowie in Medien und Websites des LFI und der Landwirtschaftskammer NÖ sowie ihnen nahestehenden Verbänden veröffentlicht werden können. Mit der Anmeldung erklären sie sich mit diesen Nutzungen einverstanden.
Ausschluss von Bildungsveranstaltungen bzw. Berufsausbildungskursen
Wenn es die Gewährleistung der Kurs- bzw. Veranstaltungsziele erfordert, ist das LFI berechtigt, Teilnehmende aus sachlichen Gründen (z.B. Stören der Veranstaltung, aggressives oder destruktives Verhalten gegenüber anderen Kursteilnehmenden bzw. Vortragenden oder Kursleiterinnen und Kursleitern) von der Veranstaltung ohne Rückerstattung eines allfälligen Teilnahmebeitrages auszuschließen. Das Ausschließen beinhaltet die Nicht-Zulassung zu bzw. Wegweisung von einer Veranstaltung.
Teilnahmebestätigung
Erfüllen Teilnehmende die für die jeweiligen Bildungsveranstaltungen vorgesehenen Mindestanwesenheitszeiten, wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Bei bestimmten Veranstaltungen bzw. Kursen ist ein Mindestausmaß der Anwesenheit Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen bzw. für den erfolgreichen Abschluss. Sofern dies nicht ohnehin in einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen normiert ist, wird vor den jeweiligen betreffenden Veranstaltungen gesondert darauf hingewiesen.
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen
Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden aufgefordert, rechtzeitig vor der Veranstaltung mit dem LFI Kontakt aufzunehmen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.