Pflanzen und Gewässerschutz Pflanzenschutzdrüsentechnik Pflanzenschutz: Getreide und Mais inkl. Warndienst In diesem Webinar, welches Sie bequem von zu Hause aus mitverfolgen können, werden die Kriterien, die bei der Düsenauswahl berücksichtigt werden sollten beleuchtet. Des Weiteren werden auf die rechtliche Vorraussetzung und Beachtung des Gewässerschutzes hingewiesen. Außerdem wird über den Pflanzenschutz im Gerteide und Mais in Verbindung mit dem Warndienst berichtet.
Bei Online Anmeldung bitte im Feld "Bemerkungen" ihre PSA Nr. eintragen. ACHTUNG: Pro Teilnehmer/in ist ein eigenes Gerät mit Internetzugang notwendig.
Kursdauer:
3 Einheiten
Zielgruppe:
Pflanzenschutz-SachkundeausweisinhaberInnen
Kursbeitrag:
€ 15,00 pro Person gefördert
€ 50,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.
Fachbereich:
Pflanzenbau
Mitzubringen:
Abmeldung unbedingt erforderlich - PSA Nummer bei Anmeldung bereithalten