Webinar: Digital durchstarten - EDV und Internet unternehmerisch nutzen
Starten Sie vorbereitet in das digitale Zeitalter und bringen Sie Ihre Kenntnisse im Bereich EDV und Online-Präsenz auf den neuesten Stand! Verfügt Ihr Betrieb über einen zeitgemäßen Online-Auftritt, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv zu präsentieren? Wie speichern Sie in Anbetracht der DSGVO betriebliche Daten und wie sieht die Dateninfrastruktur dahinter aus? Dieses Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand und bietet Ihnen einen guten Einstieg für die Nutzung der EDV im betrieblichen Bereich. Die Technik entwickelt sich permanent weiter, deswegen ist das Wissen über wirksame Maßnahmen ein entscheidender Vorteil im Wettstreit um die beste Position.
Kursdauer:
2 Einheiten
Zielgruppe:
Betriebe, die sich die EDV für ihre Betriebsführung zu Nutze machen wollen
Kursbeitrag:
€ 20,00 pro Betrieb gefördert
€ 40,00 ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.