Ob Bewegungsbucht oder Einzelstandhaltung für max 10 Tage; Die Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung von 2012 betreffen alle Ferkelproduzierenden Betriebe.
Wichtige Aspekte dabei sind: - Was hat sich geändert (gesetzliche Rahmenbedingungen) - Welche Stallbaulichen Lösungen gibt es - Wie sieht es mit der Praxistauglichkeit aus Programm: - gesetzliche Rahmenbedingungen - Vorstellung unterschiedlicher Systeme (Warte- Deckstall; sowie Bewegungsbuchten) - Bericht eines Praktikers - Betriebswirtschaftliche Aspekte (Investitionsförderung) - Arbeitsmanagement und Produktionsrhythmus - Exkursion
Kursdauer:
7 Einheiten
Zielgruppe:
bauinteressierte FerkelproduzentInnen
Kursbeitrag:
€ 15,00 pro Betrieb gefördert
€ 30,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMNT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMNT und dem Land NÖ.
Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI.
Örtlichkeit:
Offen
Information:
DI Eduard Wagner , Tel +43 5 0259 25405
Kursnummer:
54-20ko05-61
Trainer/in:
DI Martina Gerner Ing. Martin Heigl Johannes Spangel Helmuth Raser, B.Sc Dr. Doris Verhovsek