Für die Herstellung von Papier müssen nicht unbedingt die Wälder dieser Erde gerodet werden, denn auch die heimische Vegetation ist reich an Faser-, Bast- und Gespinstpflanzen, aus denen sich hervorragende Papiere schöpfen lassen. In dem 2-tägigen Seminar erfahren Sie alles, um selbst Pflanzen zu Faserbrei aufzuschließen und daraus schöne Wildpflanzenpapiere zu schöpfen. Auch eine kleine Faserpflanzenkunde mit Sammelexkursion ist inkludiert. Für die notwendige Ausrüstung einer kleinen Schöpferwerkstatt gibt es Hinweise, Baupläne und Tipps, sodass man im Anschluss an das Seminar bereits in Produktion gehen kann.
Kursdauer:
16 Einheiten
Zielgruppe:
NaturvermittlerInnen, SeminarbäuerInnen, LandwirtInnen mit UaB, KräuterpädagogInnen, SaB,
Kursbeitrag:
€ 80,00 pro Person gefördert
€ 150,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMNT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMNT und dem Land NÖ.