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Onlineseminar: Erfolg durch gesamtbetriebliche Aufzeichnungen - Block 2

Programmschulung

Wie viel verdiene ich pro Jahr in der Land- und Forstwirtschaft? Welche Betriebszweige laufen gut? Wie viel wird jährlich privat verbraucht? Welches Kreditvolumen kann ich bewältigen? Diese und weitere zentrale Fragen können Sie mit Hilfe der Buchführung beantworten und somit die richtigen Weichen für Ihren Betrieb stellen. Im Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Buchführung, erforderliche Schritte beim Aufzeichnen, Gewinnermittlungsarten in der Landwirtschaft und üben die Bedienung der Buchführungssoftware sowie die Interpretation des eigenen Jahresabschlusses. Vorkenntnisse sind dafür nicht notwendig. Zusätzlich runden zwei Beratungen am Betrieb das Seminar ab, um Sie optimal von der Inventur bis zum Jahreswechsel zu begleiten.

Kursdauer: 7,5 Einheiten
Zielgruppe: LandwirtInnen, die gesamtbetriebliche Aufzeichnungen auf EDV-Software durchführen wollen (Neu- u. WiedereinsteigerInnen)
Kursbeitrag:
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Unternehmensführung

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