Methoden der biotechnischen Varroareduktion unter Berücksichtigung der Richtlinien von BIO AUSTRIA
30 Jahre Varroa und immer noch bereitet uns die Milbe größte Schwierigkeiten. Mit Hilfe biotechnischer Methoden kann man die Milbe bienenschonend in Schach halten und eine Behandlung mit organischen Säuren aufs Notwendigste beschränken. An diesem Praxistag wollen wir uns der verschiedensten biotechnischen Massnahmen bewusst werden, ausprobieren und somit die Scheu vor etwas Neuem, Unbekanntem verlieren. Erfahrungen der Teilnehmer mögen in den Kurs einfließen. Der Kurs kann nur bei Schönwetter abgehalten werden, wir arbeiten an den Völkern. Arbeitsmaterial stellt der Betrieb, sauber gewaschene Arbeitskleidung ist Voraussetzung um an den Völkern arbeiten zu können. Faulbrutvorbeugung!
Kursdauer:
8 Einheiten
Zielgruppe:
ImkerInnen
Kursbeitrag:
€ 65,00 pro Person gefördert
€ 120,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.