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Mal- und Zeichenutensilien aus Naturmaterialien

Schon früh hat die Menschheit begonnen ihre Erlebnisse bzw. ihr Wissen mit Malereien festzuhalten. Dafür standen ihnen nur Materialen aus ihrer unmittelbaren Umgebung, der Natur, zur Verfügung. Sowohl Schreiber als auch Künstler musste über Jahrhunderte ihre Farben, Tinten und Tuschen aber auch Feder oder Pinsel selber herstellen. Lange Zeit blieben diese Rezepte in Verwendung, wurden verfeinert und mit neuen Techniken ergänzt. Ein Streifzug durch die Vielfalt der Zeichen- und Malutensilien.


Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: NaturvermittlerInnen, KräuterpädagogInnen, UaB, SeminarbäuerInnen, SaB, Elementar- und GrundschulpädagogInnen, WaldpädagogInnen u.ä. Berufsgruppen,
Kursbeitrag: € 55,00 pro Person gefördert
€ 90,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Umwelt und Naturschutz
Anrechnung: 8 Stunde(n) für Schule am Bauernhof

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