Grundlagen der Weidehaltung in der Biolandwirtschaft
Die Weide ist für Bio-Betriebe unerlässlich. Weidehaltung ist ein tiergerechtes Haltungssystem und das Weidegras eine wertvolle Futtergrundlage für Wiederkäuer. Damit beim Einstieg in die Weidehaltung von Anfang an alles möglichst gut läuft, ist eine entsprechende Vorbereitung auf die Weidesaison zielführend. Bei diesem Kurs erhaltet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Einstieg in die Weidehaltung: Weidesysteme, Zäune, Wasserstellen, Unterstand, Rechtliches, Tiere zur Weide bringen, Triebwege, Weidebestand etablieren. Am Vormittag werden diese Inhalte in der Theorie erarbeitet und durch Praktikerberichte ergänzt. Nach dem Mittagessen steht die Hofbesichtigung eines Weidebetriebes am Programm. Abgerundet wird der Praxis-Nachmittag durch den Input eines Weidezaun-Experten.
Kursdauer:
6 Einheiten
Zielgruppe:
Neueinsteiger in der Weidehaltung in der Biolandwirtschaft
Kursbeitrag:
€ 30,00 pro Person gefördert
€ 60,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.