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133 Kurse verfügbar
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Einstieg in die Bio-Legehennenhaltung

Sie wollen Legehennen einstellen und deren Eier direkt vermarkten? Damit das von Anfang an gut gelingen kann, wird Max Gala auf den Stallbau und die dazugehörigen Richtlinien sowie auf die Auslaufgestaltung und Begrünung eingehen. Weiters gibt er Empfehlungen für die Haltung und Gesunderhaltung der Tiere sowie für die Fütterung und den biokonformen Einkauf der Hühner.
Worauf bei der Direktvermarktung der Bio
-Eier zu achten ist, erklärt uns Lena Heher.

Exkursionsbetrieb: Thomas Schumitsch, Wieselburg - auf diesem Betrieb steht ein mobiler Bio-Legehennenstall, weiters hat er Bio-Lämmer- und Geflügelmast

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Einsteiger in die Bio-Legehennenhaltung
Kursbeitrag: € 70,00 Teilnehmerbeitrag gefördert
€ 140,00 Teilnehmerbeitrag ungefördert
€ 100,00 Teilnehmerbeitrag gefördert - online
€ 50,00 Teilnehmerbeitrag gefördert - online
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)

Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.

Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters

Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.

Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.

Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.

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Fachbereich: Biologische Wirtschaftsweise
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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