Die Umstellung auf Biolandwirtschaft ist ein entscheidender Schritt und bringt meist viele Veränderungen im Arbeitsablauf eines Betriebes. In diesem zweitägigen Seminar bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen: Welche Richtlinien sind zu beachten? Wie funktioniert die Biokontrolle? Wie muss die Düngung und Wirtschaftsdüngeraufbereitung gestaltet werden, damit die Bodenfruchtbarkeit verbessert und der Ampfer in Schach gehalten wird? Zudem wird im Seminar darauf eingegangen, wie Fütterung, Haltung und Zucht bei Wiederkäuern abzustimmen sind, damit die Tiergesundheit erhalten werden kann. Abgerundet wird das Programm mit Praktikerberichten und einer Hofbesichtigung. Speziell für gemischte Acker- und Grünlandbetriebe: Der Kurs am Edelhof wird durch einen Bioackerbauteil ergänzt!
Kursdauer:
16 Einheiten
Zielgruppe:
NeueinsteigerInnen und Interessierte am Biolandbau mit Grünland
Kursbeitrag:
€ 60,00 pro Betrieb gefördert
€ 120,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.