Im Arbeitskreis erfolgt eine intensive Zusammenarbeit der Gruppe und ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu bestimmten Themenbereichen. Diese werden von jeder Gruppe selbst festgelegt. Weiters werden innerhalb der Arbeitskreise Daten erhoben, produktionstechnische und ökonomische Kennzahlen analysiert und untereinander verglichen. Nachfolgend werden Schwachstellen sichtbar gemacht und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die über die Jahre gesammelten Erfahrungen der einzelnen Mitglieder und deren Wissen werden für jede/n in der Gruppe zugänglich und nutzbar aufbereitet. Die Arbeitskreise sind ein zielgruppenorientiertes Weiterbildungs- und Informationsangebot und leisten einen Beitrag zur Höherqualifizierung der LandwirtInnen.
Kursdauer:
4 Einheiten
Zielgruppe:
Mutterkuhhalter
Kursbeitrag:
€ 80,00 pro Person gefördert Mitgliedsbeitrag 2020
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.
Fachbereich:
Tierhaltung
Mitzubringen:
Um rechtzeitige Absage bei Verhinderung unter Tel. 0664/6025923206, Fr. Christina Hell BEd.BSc., wird ersucht.
Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI.