Besser werden - Spitze bleiben: Modernes Eutergesundheitsmanagement
Die Voraussetzung für die Erzeugung von qualitativ hochwertiger Milch sind gesunde Euter. Wer die richtigen Maßnahmen ergreift und vorbeugt, spart viel Geld, Zeit und Mühe. In diesem Seminar werden die Erfolgsfaktoren für eine gute Eutergesundheit besprochen. Ein spezialisierter Tierarzt geht auf die Themen Euterentzündungen sowie Mastitiserreger ein und erklärt die Maßnahmen für eine erfolgreiche Behandlung. Wie stellen Sie Ihre Kühe trocken? Es werden technische Möglichkeiten, die bei der Kontrolle der Eutergesundheit unterstützen können, vorgestellt (Herdenmanger Eutergesundheit, Milchuntersuchung). Sie erhalten wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung in Ihrem Stall.
Kursdauer:
4 Einheiten
Zielgruppe:
Milchproduzentinnen, Melkpersonal und Betriebsangehörige, die mit der Melkarbeit und Tiergesundheit betraut sind
Kursbeitrag:
€ 15,00 pro Betrieb gefördert
€ 30,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.