Ausbildungskurs zum EU-Befähigungsnachweis für Tiertransporte
Für Transporte über 65 km ist u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer und der Besitz eines Befähigungsnachweises notwendig. Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren. Für Landwirte dauert diese Tiertransport-Ausbildung 4 Stunden (technische Vorschriften für Transportmittel, praktischer Umgang mit Tieren am Transport, Ladedichte, Fahrverhalten), wenn diese eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung im Umgang mit Tieren glaubhaft machen können. Wird der Test im Anschluss an den Kurs erfolgreich bestanden, steht der Ausstellung des Befähigungsnachweises nichts mehr im Wege. Personen, die Langstreckentransporte (Transporte über 8 Stunden) durchführen, benötigen eine Zusatzausbildung, welche nur vom WIFI angeboten wird.
Kursdauer:
4 Einheiten
Zielgruppe:
Personen, welche Tiertransporte über 65 km durchführen möchten.
Kursbeitrag:
€ 30,00 pro Person gefördert
€ 55,00 pro Person ungefördert inkl. € 2,10 für Befähigungsnachweis: 0.00
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.
Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI.
Örtlichkeit:
Information:
Maria-Theresia Pusker , Tel +43 5 0259 26103
Kursnummer:
61-21k21-421
Trainer/in:
Dr. Michael Püringer-Lepschy Dr. Christoph Hofer-Kasztler