Alternativen zur Pauschalierung - ein Vorteil für meinen Betrieb?
In diesem Online-Seminar werden die Änderungen zur Pauschalierungsverordnung, zur Buchhaltungspflicht und zur SVS-Option besprochen, mit den Schwerpunkten Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie einem möglichen Wegfall der Buchhaltungsverpflichtung. Es werden sowohl die Grundlagen, Aufzeichnungsverpflichtungen und der Wechsel innerhalb der vier Gewinnermittlungsarten erörtert. Hierbei geht es um Grenzen, Einkommensermittlung, Basisinformationen zur SVS-Option und auch Betriebsteilungen sowie die Auswirkungen auf die Einkommensteuer. Damit soll eine Entscheidungsgrundlage zur passenden Gewinnermittlung, zum Einstieg in die SVS-Option oder auch in die Regelbesteuerung dargelegt werden.
Kursdauer:
5 Einheiten
Zielgruppe:
Betriebe, die die Grenzen der Vollpauschalierung überschreiten (Fläche, Einheitswert,…) und nach der optimalen Gewinnermittlungsart für ihren Betrieb suchen
Kursbeitrag:
€ 25,00 pro Betrieb gefördert
€ 50,00 pro Person ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung LE 14-20
Bildungsförderungen im Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020"
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" werden auch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.
Förderbare Maßnahmen
• Begleitende Berufsbildung und fachliche Fort- und Weiterbildung
• Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen
• Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen)
Förderwerber:
Das LFI ist ein vom BMLRT anerkannter Bildungsanbieter für alle Maßnahmen mit Ausnahme der Austauschprogramme und damit berechtigt, Förderanträge zu stellen. Diese werden in einem Auswahlverfahren bewertet. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge beim förderbaren Personenkreis entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).
Die Fördereinreichung für die Austauschprogramme erfolgt bundesweit durch die Landjugend Österreich.
Förderbarer Personenkreis
• BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
• Künftige HofübernehmerInnen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder)
• Mitarbeitende Familienmitglieder mit anderer Wohnadresse als der/die BewirtschafterIn sowie Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters und schriftlicher Bestätigung des Bewirtschafters
Personen, die nicht zum förderbaren Kreis zählen, können an förderbaren Maßnahmen teilnehmen, müssen aber den ungeförderten Teilnahmebeitrag bezahlen.
Auf die zur Förderung eingereichten Veranstaltungen wird sowohl im gedruckten Bildungsprogramm als auch in der online-Kurssuche sowie in weiteren Bewerbungsschienen hingewiesen.
Die Fördermittel kommen von der EU, dem BMLRT und dem Land NÖ.